„Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 16)
Zu seinen Aufgaben zählen die Entdeckung der Charismen und die Unterstützung ihrer Tätigkeit. Dabei trägt der Gemeindeausschuss insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und für den caritativen Dienst. Da der Gemeindeausschuss aus der Initiative der Gläubigen vor Ort lebt, sind der Pfarrer und die weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pastoralteams nicht Mitglied dieses Gremiums.
Der Gemeindeausschuss der Gemeinde Herz Jesu setzt sich (gem. der Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §18) zusammen aus:
Die Aufgaben und Rechte des Gemeindeausschusses ergeben sich ebenfalls aus der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer.
Nach der konstituierenden Sitzung vom 10.12.2019 setzt sich der Gemeindeausschuss der Gemeinde Herz Jesu wie folgt zusammen:
Vorname | Name | Funktion |
---|---|---|
Frank | Strubel | Vorstandsteam, gewähltes Mitglied |
Norbert | Strubel | Vorstandsteam, gewähltes Mitglied |
Sigrid | Teutsch | Vorstandsteam, gewähltes Mitglied |
Klaus | Thomas | Vorstandsteam, gewähltes Mitglied |
Ute | Niederer | gewähltes Mitglied |
Petra | Thomas | gewähltes Mitglied |
Andreas | Winstel | gewähltes Mitglied |
Ulrike | Wünstel | gewähltes Mitglied |
Guido | Scherbaum | Vertreter aus dem Verwaltungsrat |
Tom | Schlegel | Vertreter der Messdiener |
Zu den Aufgaben des Gemeindeausschusses gehören insbesondere, "...
aus der Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §16, Abs. 1
Die PG-Satzung beschreibt die Rechte wie folgt:
"(1) Der Gemeindeausschuss hat das Recht, zu jeder Zeit über Beratungen informiert und vor Entscheidungen, die die Gemeinde oder die dort belegenen Kirchenstiftungen betreffen, gehört zu werden. Regelmäßig informieren
a) der/die Vorsitzende des Gemeindausschusses über Beratungen und Beschlüsse des Pfarreirates,
b) die Mitglieder des Verwaltungsrates über Beratungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates, unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit.
(2) Der Gemeindeausschuss kann jederzeit Anträge an den Verwaltungsrat oder den Pfarreirat stellen, die dort behandelt werden müssen.
Details hierzu finden Sie hier, in der (Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §17).