Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheit der ganzen Kirchengemeinde.
Der Verwaltungsrat unserer Pfarrei Hl. Edith Stein setzt sich (gem. Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer, §3) zusammen aus:
Die Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrates ergeben sich ebenfalls aus dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer.
Nach der konstituierenden Sitzung vom 03.12.2019 setzt sich der Verwaltungsrat der Pfarrei Hl. Edith Stein wie folgt zusammen:
Vorname | Name | Funktion |
---|---|---|
Pfr. Dr. Georg | Müller | leitender Pfarrer, Vorsitzender |
Karl | Fischer | gewähltes Mitglied St. Jakobus, stellvertr. Vorsitzender |
Markus | Gutensohn | gewähltes Mitglied Herz Jesu |
Guido | Scherbaum | gewähltes Mitglied Herz Jesu |
Gereon | Stahl | gewähltes Mitglied Herz Jesu |
Thomas | Imo | gewähltes Mitglied St. Jakobus |
Roman | Sturm | gewähltes Mitglied St. Jakobus |
Markus | Hein | gewähltes Mitglied St. Laurentius |
Dorothea | Jansen | gewähltes Mitglied St. Laurentius |
Christian | Schulz | gewähltes Mitglied St. Laurentius |
Regina | Wahl | Delegierte des Pfarreirates (beratend) |
Die Rechte des Verwaltungsrates ergeben sich aus seinem Auftrag, der im Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer (Kirchenvermögensverwaltungsgesetzt - KVVG) §1 wie folgt umschrieben wird:
"Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde, deren Vermögen und die in der Kirchengemeinde belegenen Kirchenstiftungen und deren Vermögen sowie die weiteren kirchlichen Stiftungen, die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellt sind und deren Vermögen, sofern sie keinen eigenen Verwaltungsrat haben."
Dabei hat der Verwaltungssrat die Möglichkeit, einzelne Projekte der Vermögensverwaltung (z.B. eine konkrete Stellenbesetzung, Baumaßnahme, ...) zum Zwecke der Durchführung an de Gemeindeausschuss zu deligieren.
Das Kirchenvermögensverwaltungsgesetzt - KVVG finden Sie hier zum Download.