Liebe Pfarrangehörige,
in diesem Jahr werden im Bistum Speyer am 07. und 08. Oktober in allen Pfarreien mit ihren Gemeinden die pfarrlichen Gremien neu gewählt.
Hiermit sind Sie, die Angehörigen unserer Pfarrei Hl. Edith Stein aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen und in den kommenden Wochen schriftlich Wahlvorschläge abzugeben (auch hier über die Homepage möglich). Die Kandidatenliste wird dann im Juli erstellt und veröffentlicht. Hierzu ist folgendes zu beachten:
Anzahl der zu wählenden Mitglieder
Pfarreirat
Für den Pfarreirat sind insgesamt
12 Mitglieder zu wählen:
aus der Gemeinde | |
Herz Jesu | 4 VertreterInnen |
St. Laurentius | 4 VertreterInnen |
St. Jakobus | 4 VertreterInnen |
Verwaltungsrat
Für den Verwaltungsrat sind insgesamt
9 Mitglieder zu wählen:
aus der Gemeinde | |
Herz Jesu | 3 VertreterInnen |
St. Laurentius | 3 VertreterInnen |
St. Jakobus | 3 VertreterInnen |
Gemeindeausschüsse
Für den Gemeindeausschuss Herz Jesu
sind 6 Mitglieder zu wählen.
Für den Gemeindeausschuss St. Jakobus
sind 7 Mitglieder zu wählen.
Für den Gemeindeausschuss St. Laurentius
sind 7 Mitglieder zu wählen.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Gemäß der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer (PG-Satzung) und der Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG) gilt:
Pfarreirat
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.
Verwaltungsrat
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde (Pfarrei) seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.
Gemeindeausschüsse
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.
Grundsätzlich nicht wahlberechtigt und nicht wählbar ist, wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Für die Wahlvorschläge gelten folgende Bestimmungen der Wahlordnung:
Wahlvorschläge kann jede wahlberechtigte Person auf dem hierzu ausliegenden Formular oder hier über die Homepage einreichen. Die Wahlvorschläge enthalten Name, Vorname und Anschrift (sowie nach Möglichkeit Alter und Beruf der genannten Kandidatinnen bzw. Kandidaten). Die Formulare liegen in den drei Kirchen der Pfarrei aus, Wahlvorschläge können in die bereitstehenden Boxen geworfen oder beim Pfarrbüro abgegeben werden.
Es spricht nichts dagegen, dass eine Person sich selbst vorschlägt.
Wir freuen uns auf Ihre Wahlvorschläge, Ihr Interesse und Ihre Fragen, die Sie gerne an den Wahlausschuss richten können.
Für den Wahlausschuss
Pfr. Stefan Mühl
Als Kandidatin/Kandidat für die Pfarrgremienwahl am 07./08. Oktober 2023 schlage ich vor:
Ihre Angaben werden selbstverständlich vom Wahlausschuss vertraulich behandelt und lediglich für die Durchführung der Wahlvorbereitung gespeichert. Die Weitergabe an Dritte (z.B. auch an die Kandidatinnen und Kandidaten) ist ausgeschlossen. Nach Abschluss der Wahl erfolgt die Löschung der Daten.