Dienstag, 30. November 2021
Neue Corona-Regelungen für Gottesdienste der Pfarrei
Pfarreirat hat entschieden: Es gilt grundsätzlich die 3G-Regel, sowie durchgehende Maskenpflicht und Einhaltung des Mindestabstandes
Auf der Grundlage der neuen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und des Bistums hat der Pfarreirat der Pfarrei Hl. Edith Stein in seiner Online-Sitzung v. 29.11.2021 entschieden, dass für den Besuch von kath. Gottesdiensten in Schifferstadt bis auf Weiteres die sogenannte 3G-Regel gilt und sie nur noch besucht werden können mit einem Nachweis über
- eine vollständige Corona-Schutzimpfung
oder - eine überstandene Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, älter als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate)
oder - einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest einer zertifizierten Stelle) oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Eigene Tests gelten nicht!
Es wird von der Pfarrei aus ab 6. Dezember Möglichkeiten zur Testung geben, worauf in Auslagen und Aushängen in den Kirchen sowie in den Vermeldungen im Gottesdienst aufmerksam gemacht wird.
Die Gläubigen sind gebeten, nicht ohne einen solchen Nachweis zum Gottesdienst zu kommen! Personen ohne entsprechenden Nachweis können nicht am Gottesdienst teilnehmen! Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift, die wir umsetzen müssen.
Es ist sinnvoll, früher als gewöhnlich zu kommen, da die Einlaßprozedur zumindest am Anfang länger dauern kann als normal.
Ausnahmen:
Kinder im Alter unter 12 Jahren und 3 Monaten benötigen keinen Testnachweis, bei älteren minderjährigen Personen gilt die zweimalige beaufsichtigte Testung pro Woche (z.B. in der Schule) als Nachweis.
Auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen einen Test nach den oben genannten Maßgaben.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis immer in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildnachweis vorlegen, sofern die Person nicht persönlich bekannt ist.
Es ist möglich, dass mit Einwilligung des jeweiligen Gottesdienstbesuchers der Impfstatus auch dauerhaft erfasst wird, um für künftige Gottesdienste das Verfahren zu vereinfachen. Dazu steht eine Vorlage der Pfarrei zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Die ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen werden mit den Empfangslisten an das Pfarrbüro übermittelt. Die Daten werden dann bei der Erstellung der künftigen Teilnehmerlisten berücksichtigt.
Es gilt weiterhin durchgehend auch während der Feier der Gottesdienste die Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m. Die markierten Sitzplätze sind zu nutzen.
Bitte folgen Sie in allem den Anweisungen unserer Empfangsdienste!
Wir bitten um Mitwirkung beim Empfangsdienst
Ohne die Ehrenamtlichen, die in unseren drei Gemeinden seit Juni 2020 bei jedem (!) Gottesdienst den Empfangsdienst leisten, könnten wir die tägliche Mitfeier der Gottesdienste nicht anbieten. Der Willkommens- und Empfangsdienst leistet einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Pfarrei.
Dafür sagen wir allen Frauen und Männern und den Kindern, die gelegentlich noch mithelfen, ein herzliches DANKE!
Gleichzeitig bitten wir auch weiterhin um Unterstützung, insbesondere für die kommenden Weihnachtsfesttage ...►