Montag, 16. März 2026
Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Speyer legt Zwischenbericht vor
Bericht weist auf Handlungsempfehlungen für das Bistum hin und beschreibt Arbeitsschwerpunkte für 2026/2027
Im Jahr 2020 haben die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) festgelegt, dass alle unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAK) in den Bistümern Zwischenberichte vorlegen müssen.
Die UAK Speyer berichtet nun erstmals öffentlich über ihre Arbeit, für den Zeitraum Mai 2024 bis Dezember 2025. In der Vergangenheit wurden für den Zeitraum vom 15. Juni 2021 bis 30. April 2024 bereits vertrauliche Berichte erstellt.
Den aktuellen Zwischenbericht hat die UAK in drei Abschnitte gegliedert.
Im ersten Abschnitt sind Informationen zur personellen Zusammensetzung, zur Anzahl der Sitzungen und zur Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
Der zweite Abschnitt geht auf das Aufgabenverständnis und die Aufarbeitungstätigkeiten ein. Dabei spielen die Leitthemen, die sich die Kommission gegeben hat, eine wesentliche Rolle, darunter Kritik am Ablauf des Verfahrens zur Anerkennung des Leids, die Sonderposition von beschuldigten, nicht anerkennungswilligen Orden oder die Begleitung der Aufklärungsarbeit in den Pfarreien, in denen Beschuldigte tätig waren, aber auch die Unterstützung einer Gedenkkultur im Sinne der Betroffenen und die Aberkennung von Ehrungen von Tätern. Unter anderem hat die Kommission dem Bistum die Einführung einer zentralen Personaldatei empfohlen, die bei Einstellung einen schnellen Zugang zu einer Eignungsbewertung hinsichtlich bekannter sexueller Vergehen oder sexualisierten Fehlverhaltens bieten soll.
Im dritten Abschnitt des Berichtes hat die Kommission eine Reihe von Anliegen festgehalten, in denen sie ihre Arbeitsschwerpunkte für die Jahre 2026/2027 sieht. Hier sind unter anderem die Intensivierung der Aufarbeitungsarbeit in den Pfarreien, die Anregung für die Aufnahme nicht sexueller Gewalt in ein Anerkennungsverfahren, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements und Ausarbeitung von Prozessbeschreibungen sowie die Verstärkung der Kompetenzen und die Vernetzung der Mitarbeitenden in Prävention und Intervention zu benennen.
Aus dem im Mai 2025 veröffentlichten ersten Teil des Forschungsprojektes zum sexuellen Missbrauch im Bistum Speyer wurden außerdem Fragen im Sinne von Handlungsempfehlungen an das Bistum formuliert, über deren Bearbeitungsstand sich die UAK regelmäßig informiert.
"Dieser erste, öffentliche Bericht der UAK Speyer zeigt, dass die Kommission seit 2021 intensiv und engagiert an ihrer Aufgabe arbeitet. Ich bin mir sicher, dass die UAK – insbesondere auch mit der Studie – praktisch umsetzbare Erkenntnisse erarbeitet, die vor allem im präventiven Bereich sehr hilfreich sein werden", so der Vorsitzende Wolfgang Schwarz.
Der Zwischenbericht der UAK ist auf der Seite des Bistums über folgenden Link einsehbar: ► UAK im Bistum Speyer
Bilder: © Bistum Speyer
Die Mitglieder der UAK, v.l.n.r.: Heinrich Jöckel, Bernhard Arnold, Wolfgang Becker, Gerburg Zech, Bernd Held, Ute Eichenlaub, Wolfgang Schwarz




