Mittwoch, 06. Juli 2022
Pauken- und Donnerschlag: Verwaltungsrat der Pfarrei Heilige Edith Stein lässt seine Arbeit ruhen
Grund: Desaströse Situation des Bistums im Verwaltungs- und Finanzbereich – VR fühlt sich nicht ernst genommen
Der Verwaltungsrat der Pfarrei Heilige Edith Stein lässt mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres seine Arbeit ruhen. Dies war die Kernbotschaft der Pfarrversammlung am Samstagabend, 02.07.2022 nach dem Vorabendgottesdienst in der Herz Jesu Kirche. Grund ist die desaströse Situation des Bistums im Verwaltungs- und Finanzbereich, bedingt vor allem durch deren nicht erfolgreiche Verwaltungsreform im Dekanat Speyer.
Pfarrer Dr. Georg Müller erläuterte diese negative Entwicklung zunächst an einer Zeitleiste, in der hervorging, dass es seit 2016 nicht mehr möglich gewesen sei, der Verantwortung in wünschenswertem und erforderlichem Umfang gerecht zu werden. Eine Präsentation durch Verwaltungsratsmitglied Gereon Stahl unterlegte dies.
Der Pfarrer wies aber auch darauf hin, dass alle Beschlüsse des Verwaltungsrates in diesem Zusammenhang einstimmig waren. Rückblendend erinnerte er daran, dass in früheren Zeiten ehrenamtliche Kirchenrechner für die Finanzverwaltung in den Pfarreien zuständig waren, in der Regel fachkundige Männer, deren Wort Gewicht hatte. Unterstützt von den Pfarrverbandsgeschäftsstellen, die mit der Abrechnung und Verwaltung der Kindergärten betraut waren, sorgten sie dafür, dass die Haushaltsplanungen und Jahresabschlüsse dem Bischöflichen Ordinariat (BO) pünktlich zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden konnten. Wenn aber die Fristen zur Vorlage mal nicht eingehalten werden konnten, wurden recht schnell Schlüsselzuweisungen (= Mittel, die jede Pfarrgemeinde aus dem Bistumshaushalt und damit aus den Kirchensteuereinnahmen erhält) gekürzt. Zum 1. Januar 2016 wurden die hiesigen drei Pfarreien zur Pfarrei Heilige Edith Stein zusammen gefasst. Gleichzeitig wurden die Pfarrverbände und mit ihnen die Pfarrverbandsgeschäftsstellen aufgelöst. Buchhaltung und Finanzverwaltung sind seitdem per Kirchengesetz sogenannten Regionalverwaltungen zugewiesen.
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