Samstag, 03. April 2021
Besuch der Osternachtsfeiern trotz Ausgangssperre erlaubt
Nachdem der Rhein-Pfalz-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschritten hat, werden auf Grund § 23 der 18. CoBeLVO die Regelungen der bisher geltenden Allgemeinverfügung weiter verschärft. Die ► Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 01.04.2021 ergänzt die weiter gültige ► 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Nach Punkt 12 der Allgemeinverfügung gibt es die sog. Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages.
Nach Punkt 13 gibt es Ausnahmen von dieser Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung.
Und gem. Punkt i) zählt der Besuch der (...) von Gottesdiensten (...) bis zum Ablauf des 05.04.2021 darunter.
Konkret bedeutet dies für das Osterfest und unsere Gemeinden:
Der Besuch der Osternachtsfeiern ist erlaubt.
GottesdienstbesucherInnen, die unsicher sind, können in der Sakristei eine Teilnahmebescheinigung erhalten, um sie ggf. der Ordnungsbehörde vorzulegen.
Die Osternachtsfeier aus der St. Jakobuskirche wird auch im ► Livestream übertragen.