Amtseinführung von Pfarrer Dr. Georg Müller zum Offizial des Bistums

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann: Dieses Amt ist ein wichtiger Dienst, der eine große pastorale Dimension hat

Nun ist es amtlich: Pfarrer Dr. Georg Müller (46) ist ab 1. Juli der neue Offizial des Bistums Speyer.  Ein Offizial, auch Gerichtsvikar genannt, ist der oberste Richter des Kirchengerichts und muss zum Doktor im Kirchenrecht (Kanonistik) promoviert sein, was seit 2012 bei ihm der Fall ist.

In einem feierlichen Gottesdienst in der Klosterkirche St. Magdalena in Speyer wurde er am Mittwochvormittag, 26.06.2019 offiziell in diese Funktion eingeführt. "Das Amt eines Offizials ist ein wichtiger Dienst, der eine große pastorale Dimension hat", hob Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann dabei hervor, der den Gottesdienst  in Konzelebration mit dem bisherigen Amtsinhaber Dr. Norbert Weis, Generalvikar Andreas Sturm und Pfarrer Dr. Georg Müller feierte. Daran teilgenommen hatten auch unter anderem Weihbischof Otto Georgens, Mitglieder des Domkapitels, Mitarbeitende des Offizialats und des Ordinariats, Mitglieder des "Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem", dessen Prior der Komturei "Regina Coeli" Dr. Georg Müller ist, Familienangehörige sowie Mitglieder der Pfarrei Heilige Edith Stein.
"Wir leben aus einem großen Bogen der Verheißung Gottes, welcher für die Kirche Instrument sein soll", erklärte das Speyerer Kirchenoberhaupt. Dies habe auch einen Bogen geschlagen auf das neue Amt von Pfarrer Dr. Georg Müller. "Doch das Recht in der Kirche steht nicht für sich selbst, sondern dient dazu, damit das Evangelium verkündet werden kann zum Heil der Seele", betonte der Bischof im Hinblick auf das Kirchenrecht. Gerade wenn es um das Innerste des Menschen gehe, ihnen auf ihrem Lebensweg zu helfen, prüfen, genau hinsehen, um sie zu verstehen, und Perspektiven mit ihnen zu finden. "Insofern ist uns heute ein großer Bogen der Verheißung mitgegeben worden, wofür wir um den Beistand und Gottes Geist bitten wollen", erklärte er.

In lateinischer Sprache gelobte Pfarrer Dr. Georg Müller, das ihm übertragene Amt des Gerichtsvikars treu zu erfüllen und bestätigte dies mit dem großen Glaubensbekenntnis.

Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann dankte aber auch Dr. Norbert Weis (68), der dieses Amt 25 Jahre inne hatte. "Es ist ein schönes Zeichen, dass er weiterhin bis zu seinem Ruhestand im nächsten Jahr als Vizeoffizial mitarbeiten wird", würdigte er sein Engagement. Dem neuen Offizial wünschte er viel Kraft für die Ausübung seines Dienstes und dankte ihm für seine Bereitschaft, für dieses wichtige Amt in der Diözese zur Verfügung zu stehen. Da er Kraft Amtes nun auch stimmberechtigtes Mitglied im Allgemeinen Geistlichen Rat sein wird, sei davon auszugehen, dass sich Pfarrer Dr. Georg Müller auch besonders für die Belange seiner Pfarrei Heilige Edith-Stein einsetzen werde, merkte der Bischof schmunzelnd an, was von den Pfarreimitgliedern mit Wohlwollen registriert wurde.

Musikalisch gestaltet wurde der Gottesdienst von der Schola Gregoriana der Dommusik und Dekanatskantor Georg Treuheit an der Orgel.

Pfarrer Dr. Georg Müller wird auch weiterhin Leitender Pfarrer in Schifferstadt sein, wenn auch mit einer halben Stelle. Denn nun wird er zwei Tage (bisher war es einmal wöchentlich) in Speyer sein. "Wir wollen aber versuchen, das kirchliche Leben im Dienst am Nächsten in der Pfarrei Heilige Edith Stein so lebendig als möglich zu halten", so eine frühere Aussage von ihm. Denn es stand für ihn immer außer Frage, dass er neben einer Verwendung in Speyer auch anderswo priesterlich tätig sein würde. "Dabei muss ich betonen, dass die Arbeit im Offizialat keine Verwaltungstätigkeit ist, sondern viel mit Seelsorge und Gesprächen mit Menschen in nicht einfachen Lebenssituationen zu tun hat. Und priesterliches Wirken ist natürlich auch in anderen Konstellationen als im leitenden Pfarramt möglich", erklärte er bereits im Osterpfarrbrief, der an die katholischen Haushalte seiner Pfarrei ging. Inzwischen sei aber manches im Pastoralteam umgestellt und Zuständigkeiten neu geregelt worden.

(Die Ankündigung der Amtsübernahme und eine persönliche Stellungnahme von Pfarrer Müller hierzu finden Sie hier.)

Hintergrund

Der Offizial (= Gerichtsvikar) vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit und leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat. Durch die dort gefällten Urteile werden mit innerkirchlicher Verbindlichkeit Auseinandersetzungen entschieden. Jeder, der sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Leben in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann das kirchliche Gericht anrufen. Es kann sich dabei um verschiedene Angelegenheiten wie etwa Ehrverletzung, finanzielle Streitigkeiten (auch zwischen kirchlichen juristischen Personen), Vermögensstreitigkeiten oder Strafverfahren und auch sogenannte Personenstandsverfahren (wie z.B. Ehenichtigkeitsverfahren) handeln. In der Praxis machen die Verfahren zur Eheannullierung den größten Teil in der kirchlichen Gerichtsbarkeit aus.

Weitere Informationen zum Offizialat des Bistums Speyer:

https://www.bistum-speyer.de/bistum-speyer/kirchliches-ehegericht/

Bericht und Foto: Inge Schade

Den Bericht der Bistumshomepage finden Sie auch hier auf unserer Seite.