Der Verwaltungsrat der Pfarrei Heilige Edith Stein hat seine Arbeit wieder aufgenommen
Noch keine grundlegende Änderung der Situation, aber konkrete Entscheidungen können wieder getroffen werden
Nachdem der Verwaltungsrat der Pfarrei Heilige Edith Stein im Juli letzten Jahres seine Arbeit eingestellt hatte, gibt es inzwischen etwas Bewegung in dieser Angelegenheit.
Rückblick
Nachdem die Regionalverwaltung in Ludwigshafen (Außenstelle des Bischöflichen Ordinariats Speyer) über Jahre hinweg keineaktuellen und vollständigen Finanz- und Wirtschaftsdaten zur Verfügung gestellt hat, bedingt vor allem durch deren nicht erfolgreiche Verwaltungsreform im Dekanat Speyer, sah sich der Verwaltungsrat dadurch außer Stande, seine Arbeit verantwortungsvoll und den kirchlichen Regelungen und Vorgaben entsprechend zu erledigen. Gespräche und schriftliche Eingaben bei den Verantwortlichen des Bistums hatten bedauerlicherweise zu keiner Verbesserung geführt.
Obwohl sich die Situation leider noch immer nicht grundlegend geändert hat, wird dem Gremium mittlerweile zumindest für anstehende, konkrete Entscheidungen brauchbares Zahlenmaterial geliefert. Konstruktive Gespräche führten auch zu einer verbesserten Form der Zusammenarbeit. Die aktuelle Entwicklung macht den Verwaltungsrat zuversichtlich,dass noch in den Sommermonaten die Hälfte und bis Frühjahr kommenden Jahres der Rest des immensen Rückstandes aufgearbeitet ist. Damit ist dann wieder eine auf Zukunft ausgerichtete Arbeit möglich. Deshalb hat der Verwaltungsrat beschlossen, seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Aufgaben eines Verwaltungsrates Verwaltungsrat
Er ist rechtliches Vertretungsorgan einer Kirchengemeinde und der in ihrem Gebiet gelegenen Kirchenstiftungen. Er übernimmt die Verwaltung des Vermögens (Finanzen und Immobilien) der Pfarrei, trifft alle Entscheidungen über personelle, räumliche und finanzielle Fragen in der Pfarrei. Außerdem entscheidet er über Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie über Dienst- und Arbeitsverträge, die mit der Kirchengemeinde geschlossen werden und verwaltet die im Bereich der Kirchengemeinde gelegenen Kirchenstiftungen. Er überprüft den von der Regionalverwaltung erstellten Haushaltsplan und die Jahresrechnung und genehmigt diesen nach Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen. Vorsitzender des Gremiums ist der Pfarrer.
Jede Gemeinde, St. Jakobus, St. Laurentius und Herz Jesu, entsenden jeweils drei gewählte Vertreter/innen in den Verwaltungsrat.
Bericht: Inge Schade für das Schifferstadter Tagblatt