Gemeindeausschuss der Gemeinde Herz Jesu

„Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort.“ (Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer, § 16)
Zu seinen Aufgaben zählen die Entdeckung der Charismen und die Unterstützung ihrer Tätigkeit. Dabei trägt der Gemeindeausschuss insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und für den caritativen Dienst. Da der Gemeindeausschuss aus der Initiative der Gläubigen vor Ort lebt, sind der Pfarrer und die weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pastoralteams nicht Mitglied dieses Gremiums.

Mitglieder, Aufgaben, Rechte und Projekte

Der Gemeindeausschuss der Gemeinde Herz Jesu setzt sich (gem. der Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §18) zusammen aus:

  • von der Gemeinde direkt gewählte Personen
  • wenigstens ein Mitglied, das von der Gemeinde direkt in den Pfarreirat gewählt wurde
  • wenigstens ein Mitglied, das von der Gemeinde direkt in den Verwaltungsrat gewählt wurde
  • eventuell weitere hinzugewählte Personen

Die Aufgaben und Rechte des Gemeindeausschusses ergeben sich ebenfalls aus der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer.

Mitglieder des Gemeindeausschusses Herz Jesu

Nach der konstituierenden Sitzung vom 16.10.2023 setzt sich der Gemeindeausschuss der Gemeinde Herz Jesu wie folgt zusammen:

Vorname Name Funktion
Norbert Strubel Vorstandsteam, gewähltes Mitglied
Sigrid Teutsch Vorstandsteam, gewähltes Mitglied
Ulrike Wünstel Vorstandsteam, hinzugewähltes Mitglied
Isabelle Pfirmann Schriftführerin, gewähltes Mitglied
Katharina Hoffmann gewähltes Mitglied, Delegierte im Pfarreirat
Ute Niederer gewähltes Mitglied
Frank Strubel gewähltes Mitglied
Klaus Schlor Delegierter aus dem Pfarreirat
Klaus Thomas Delegierter aus dem Verwaltungsrat
Andreas Winstel hinzugewähltes Mitglied
Ina Raschke hinzugewähltes Mitglied

Aufgaben des Gemeindeausschusses

Zu den Aufgaben des Gemeindeausschusses gehören insbesondere, "...

  1. das kirchliche Leben vor Ort zu fördern, die Charismen zu entdecken und sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen;
  2. Sorge zu tragen für die Glaubensweitergabe und die Gewinnung von Katecheten und Katechetinnen in der katechetischen Arbeit;
  3. für ein lebendiges liturgiesches Leben Sorge zu tragen;
  4. den caritativen Dienst zu fördern und mitzutragen;
  5. die Situation in der Gemeinde zu beobachten und Entwicklungen, Probleme sowie Vorschläge an den Pfarreirat weiterzuleiten;
  6. die Tätigkeit von Verbänden, Gruppen und freien Initativen auf der Ebene der Gemeinde zu fördern und zu koordinieren."

aus der Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §16, Abs. 1

Rechte des Gemeindeausschusses

Die PG-Satzung beschreibt die Rechte wie folgt:

"(1) Der Gemeindeausschuss hat das Recht, zu jeder Zeit über Beratungen informiert und vor Entscheidungen, die die Gemeinde oder die dort belegenen Kirchenstiftungen betreffen, gehört zu werden. Regelmäßig informieren
a) der/die Vorsitzende des Gemeindausschusses über Beratungen und Beschlüsse des Pfarreirates,
b) die Mitglieder des Verwaltungsrates über Beratungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates, unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit.

(2) Der Gemeindeausschuss kann jederzeit Anträge an den Verwaltungsrat oder den Pfarreirat stellen, die dort behandelt werden müssen.

Details hierzu finden Sie hier, in der (Satzung für die Pfarrgremein im Bistum Speyer, §17).