Am 21.10.2023 fand im Raum des AK Jugend im Pfarrheim St Jakobus die Jugendversammlung der Pfarrei Hl. Edith Stein statt. Die scheidenden Jugendvertreter/innen Hannah Jüttner und Paul Betsch konnten dazu Mitglieder der Messdienergruppen Herz Jesu, St. Laurentius und St. Jakobus begrüßen. Auch ein Jugendlicher, der sich derzeit auf die Firmung vorbereitet, war gekommen.
Zunächst berichteten Hannah Jüttner und Paul Betsch von der Arbeit im Pfarreirat in den vergangenen vier Jahren, welche am Anfang durch Corona stark eingeschränkt war. Sie betonten, dass sie von den übrigen Pfarreiratsmitgliedern stets gleichberechtigt auf Augenhöhe wahrgenommen wurden. Anschließend wurden die Aktivitäten der Messdiener kurz dargestellt. Felix Hosenmann vom AK Jugend berichtete, welche Angebote für Jugendliche dieser Arbeitskreis plant.
Bei den anstehenden Neuwahlen wurden Julia Wahl (Messdiener St. Laurentius) und David Mainitz (Messdiener St. Jakobus) einstimmig als neue Jugendvertreter/innen im Pfarreirat gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Letzter Tagesordnungspunkt war der Austausch über Wünsche und Ideen für weitere Jugendaktivitäten. Dabei gab es einige gute Vorschläge, die nun weiterverfolgt werden müssen. Zum Schluss der Versammlung sprach Pfarrer Stefan Mühl den Dank der Pfarrei an Hannah Jüttner und Paul Betsch für ihren Einsatz aus, welcher mit einem großen Applaus bedacht wurde.
Schifferstadter Gemeinden haben gewählt - Online-Wahl wurde gut angenommen
Die Pfarrgremien Pfarreirat, Verwaltungsrat und Gemeindeausschüsse der Gemeinden Herz Jesu, St. Jakobus und St. Laurentius wurden in den letzten Tagen gewählt. Erstmals standen drei Wege für die Wahl zur Verfügung: Die Online-Wahl, und die klassischen Brief- und Urnenwahlen.
Quer durch alle Altersklassen fand die Online-Wahl einen hohen Zuspruch. Bis zum Wahlschluss am vergangenen Mittwoch, 24 Uhr hatten ca. 8% der Wahlberechtigten diese Gelegenheit wahrgenommen (und damit deutlich mehr als der Schnitt im Bistum).
Im Verhältnis zu den insgesamt abgegebenen Stimmen kamen letztlich ca. 50% über die Online-Wahl, 20% über die Briefwahl und 30% über die Urnenwahl.
Erfreulich für die Schifferstadter ist auch die Wahlbeteiligung: Zwar befindet sich diese mit Pfarrei-weit 15,74% auf niedrigem Niveau, konnte aber gegenüber den Wahlen von vor 4 Jahr Jahren entgegen dem Trend im Bistum merklich gesteigert werden. Das Leitwort der Wahl "Kirche mit dir" darf deshalb auch für die zukünftigen Gremien und Arbeit Leitwort sein.
Hier die Wahlergebnisse für die Pfarrei Hl. Edith Stein und der Wahlbericht in der Presse
Am Montag, 18. September starteten im Bistum Speyer die Online-Wahlen für die Pfarrgremien. Das "digitale Wahllokal" ist die größte Neuerung bei den Pfarrgremienwahlen unter dem Motto "Kirche mit dir". Für die Online-Wahlen erhalten alle der rund 410.000 wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken im Bistum ein Anschreiben mit persönlicher Wahl-ID und individuellem Passwort, das vorsichtig freigerubbelt werden muss. Mit Hilfe dieser Daten ist dann auf der Homepage ► Online-Wahl eine digitale Stimmabgabe möglich und zwar von Montag, 18. September, um 6 Uhr, bis Mittwoch, 4. Oktober, um 24 Uhr. Die "analogen" Wahllokale in den Pfarreien sind am 7. und 8. Oktober geöffnet.
Das Procedere für die Online-Wahl ist ganz einfach: Nach Eingabe von Wahl-ID und Passwort prüft das System, ob die Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben und die Anmeldung bestätigt. Nun werden die entsprechenden Stimmzettel angezeigt. Per Mausklick können die Kandidatinnen und Kandidaten angekreuzt werden. Für die ergänzende Urwahl oder Urwahl gibt es freie Textfelder, in denen Namen mit einer weiteren Ergänzung wie Anschrift, Alter oder Beruf eingetragen werden können. Dabei ist es ganz wichtig, dass nach Eintrag in dem freien Textfeld diese Personen auch angekreuzt werden. Sonst zählen diese Stimmen nicht.
Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel werden diese nochmals zur Bestätigung angezeigt. Die Stimmabgabe kann nun entweder korrigiert oder bestätigt werden. Erst durch das Anklicken von "verbindliche Stimmabgabe" wandern die Stimmzettel anonymisiert in die digitale Wahlurne. Die Stimmabgabe kann beliebig oft unterbrochen und neu begonnen werden. Sobald jedoch die Wahlentscheidung einmal verbindlich bestätigt wurde, sind Wahl-ID und Passwort für einen nochmaligen Anmeldeversuch gesperrt. Somit ist eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen.
Partner des Bischöflichen Ordinariates für die Online-Wahlen ist die Firma ► Polyas. Sie ist der führende Anbieter für digitale Wahlen seit 1996. So wurden zum Beispiel die Pfarrgemeinderatswahlen 2020 in der Erzdiözese Freiburg sowie 2022 im Erzbistum München-Freising und in der Diözese Eichstätt erfolgreich mit Polyas durchgeführt.
"Online-Wahlen sind niederschwellig, da die Stimmabgabe über einen längeren Zeitraum rund um die Uhr getätigt werden kann. Sie sind barrierefrei und ermöglichen einen leichten Zugang der Beteiligung für Menschen, die nicht so mobil sind", erklärt Marius Wingerter, diözesaner Referent für die Pfarrgremienwahl. Er hofft, dass diese neue Wahlform mehr Menschen zur Teilnahme an der Wahl bewegt, damit die rund 3.300 Kandidatinnen und Kandidaten gestärkt ihre Verantwortung in den pfarrlichen Gremien wahrnehmen können.
Und bei aller Neuerung gilt: Wer nicht digital wählen möchte oder kann, kann auch – wie bei den bisherigen Wahlen – im Wahllokal oder per Briefwahl auf Antrag wählen.
Am 07. und 08. Oktober 2023 werden im Bistum Speyer die Pfarrgremien neu gewählt. Wie setzen sich diese überhaupt zusammen? Dies ist in verschiedenen rechtlichen Dokumenten genau geregelt. Wir verschaffen Ihnen einen schnellen Überblick über die ► Zusammensetzung der Gremien.
In den vergangenen Tagen erhielten alle katholischen Haushalte der Pfarrei Flyer, mit denen die Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Gemeinde vorgestellt werden. Die Vorstellung der Personen, die für die unterschiedlichen Gremien zur Wahl stehen, ist auch ► hier auf der Homepage zu finden.
Und was motiviert Menschen in unseren Gemeinden, sich für unsere Kirche vor Ort zu engagieren? Das erfahren Sie über verschiedene Aussagen, die wir auf der Seite ► Was motiviert unsere Kandidatinnen und Kandidaten? zusammengestellt haben.
Die Pfarrgremienwahl ist in unserer Diözese erstmals auf 3 verschiedenen Wegen möglich:
Die ► Wahlmöglichkeiten: Online, per Brief, im Wahllokal erläutern wir hier etwas ausführlicher, insbesondere welche Termine und Orte zu beachten sind.
Und wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann ab sofort ► die Briefwahlunterlagen beantragen.
Und haben Sie Fragen zur Wahl?
Ist Ihnen etwas unklar?
Benötigen Sie noch Informationen?
Bitte nehmen Sie gerne ► Kontakt mit dem Wahlausschuss auf. Wir freuen uns auf Ihre Fragen oder eine Rückmeldung.
Der Wahlausschuss ist sehr erfreut und dankbar, dass es gelungen ist, für alle Wahlen eine ausreichende Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu motivieren. Gleichzeitig ein Danke all jenen, die Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen haben und damit ihr Interesse an der Wahl bekundeten.
In seiner Sitzung am 28.07.2023 hat der Ausschuss die endgültigen Kandidatenlisten für die drei Gemeinden unserer Pfarrei erstellt und zwischenzeitlich alle Namen an das Bischöfliche Ordinariat für die Vorbereitung der Online-Wahl gemeldet.
Weitere Themen der Sitzung waren der weitere Zeitplan und organisatorische Details bis zur Wahl, sowie die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Hierfür wird bis bis Ende August ein kleines Heft und offizielle Aushänge an den Kirchen geben. Selbstverständlich werden alle Kandidatinnen und Kandidaten auch hier über unserer Homepage vorgestellt.
Für die Präsenzwahl werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wer dafür an einem der beiden Wahltagen (07./08.10.2023) Interesse hat, darf sich gerne beim Wahlausschuss melden.
Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am Freitag, 28.09.2023, 18 Uhr im Pfarrhaus St. Jakobus statt.
Für die Wahl zum Pfarreirat sind aus jeder Gemeinde 4 Personen zu wählen.
Aus den Gemeinden stehen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung:
Gemeinde Herz Jesu:
2 Personen
Damit findet eine ergänzende Urwahl1 statt.
Gemeinde St. Jakobus:
7 Personen
Gemeinde St. Laurentius:
5 Personen
Für die Wahl zum Verwaltungsrat sind aus jeder Gemeinde 3 Personen zu wählen.
Aus den Gemeinden stehen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung:
Gemeinde Herz Jesu:
3 Personen
Damit findet eine ergänzende Urwahl1 statt.
Gemeinde St. Jakobus:
5 Personen
Gemeinde St. Laurentius:
3 Personen
Damit findet eine ergänzende Urwahl1 statt.
Für den Gemeindeausschuss sind in den einzelnen Gemeinden eine unterschiedliche Anzahl von Personen zu wählen.
Aus den Gemeinden stehen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung:
Gemeinde Herz Jesu:
zu wählen sind 6 Mitglieder;
als Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Verfügung:
8 Personen
Gemeinde St. Jakobus:
zu wählen sind 7 Mitglieder;
als Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Verfügung:
7 Personen
Damit findet eine ergänzende Urwahl1 statt.
Gemeinde St. Laurentius:
zu wählen sind 7 Mitglieder;
als Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Verfügung:
10 Personen
Zusammengefasst und Statistik:
1 - Info: Ergänzende Urwahl
Lt. Wahlordnung muss wenigstens eine Person mehr kandidieren, als Personen in das Gremium zu wählen sind. Da dies für 3 Wahlen in unserer Pfarrei nicht der Fall ist, hat der Wahlausschuss die ergänzende Urwahl beschlossen.
Was ist Ergänzende Urwahl und wann folgt sie?
Ergänzende Urwahl bedeutet: Die Wählerinnen und Wähler können sowohl die auf dem Stimmzettel bereits aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen als auch ergänzend dazu weitere Namen hinzufügen. Auch hier dürfen aber insgesamt höchstens so viele Namen angekreuzt und/oder hinzugefügt werden, wie Personen in das jeweilige Gremium zu wählen sind. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Personen durch Ankreuzen und/oder Hinzufügen benannt worden sind als in das jeweilige Gremium zu wählen sind.
Ergänzende Urwahl ist erforderlich, wenn einige Personen zu einer Kandidatur bereit sind, aber die erforderliche Anzahl an Kandidatinnen und Kandidaten nicht erreicht wird.
Wie geht Urwahl und ergänzende Urwahl bei der Online-Wahl?
Auch bei der OnlineWahl sind Urwahl bzw. ergänzende Urwahl möglich. Hierfür stehen dann im elektronischen Wahlsystem freie Textfelder zur Verfügung.
Der Wahlausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 04.07.2023 dafür ausgesprochen, die Bewerbungsphase für Kandidatinnen und Kandidaten zu verlängern.
Ursprünglich war es Ziel, den Sommerpfarrbrief für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu nutzen. Doch dies wäre nur unter extremem Druck für die Redakteure möglich gewesen. So besteht nun nochmals eine Verlängerung für die Kandidatensuche bis 28.07.2023.
Die Wahlausschussmitglieder sichteten die bisher eingeganenen Kandidatenvorschläge, sowie die Zu- und Absagen zur Kandidatur.
Bei den anstehenden Gemeindefesten und dem Chorfest soll aktiv für die Beteiligung an der Wahl geworben werden.
Außerdem standen organisatorische Themen zur Wahl auf der Tagesordnung und die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gremien wurden bereits festgelegt.
Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am Freitag, 28.07.2023, 19 Uhr im Pfarrhaus St. Jakobus statt.
In den Gottesdiensten am Wochenende 17./18.06.2023 ging es mit Texten als auch in der Predigt um die Wahlen zu den Pfarrgremien. Gleichzeitig wurden Banner vorgestellt, die nun unsere Kirchen zieren und so auf die Wahlen im Oktober hinweisen.
Papst und Bischöfe in Ehren …
Die wichtigsten Kontaktpunkte mit der Kirche sind und bleiben für die meisten Menschen unsere Gemeinden – Segensorte!
Hier - in Gottesdiensten, Kitas, Gruppen, Verbänden, Veranstaltungen und Diensten der Caritas - erleben sie Kirche vor Ort.
So finden Menschen verschiedener Herkunft, jeden Alters, mit unterschiedlichsten Berufen eine Gemeinschaft und Heimat.
Interesse am Mitmachen und Mitgestalten?
Du willst dazu beitragen, die Kirche für die Zukunft neu auszurichten?
Und gerade jetzt: Begabungen einbringen, Netzwerke knüpfen, Möglichkeiten nutzen?
Unsere Kirche braucht Engagement und Veränderung – mit Dir!
Zum Beispiel als Kandidat/in für die Pfarrgremien-Wahlen am 7. und 8. Oktober 2023.
Schon die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt? Wir freuen uns sehr auf „Kirche – mit Dir“!
In den Gemeindegottesdiensten am vergangenen Wochenende wurde der Termin 07. und 08. Oktober 2023 für die Wahl der Pfarrgremien nochmals offiziell bekannt gegeben. Gleichzeitig sind alle Angehörigen unserer Pfarrei Hl. Edith Stein aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen und in den kommenden Wochen schriftlich Wahlvorschläge abzugeben (auch über die Homepage möglich). Die Kandidatenliste wird dann im Juli erstellt und veröffentlicht.
Alle Informationen zur Zusammensetzung der Gremien und zu den Kandidatenvorschlägen finden Sie auch ► hier.
Neben der Wahl des Wahlausschussvorsitzenden standen verschiedene organisatorische Details auf der Tagesordnung der Sitzung.
Details hierzu finden Sie hier im Auszug aus dem Sitzungsprotokoll.
Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 13.06.2023, 18 Uhr im Pfarrhaus St. Jakobus statt.
Pfarreirat hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 den Wahlausschuss gewählt. In der Wahlordnung heißt es u.a.:
"... In jeder Pfarrei bildet der Pfarreirat spätestens sechs Monate vor der Wahl einen Wahlausschuss, der in allen Gemeinden der Pfarrei die Wahlen durchführt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Pfarrer oder einer von ihm bestellten Person, sowie je mindestens einem Mitglied der zur Pfarrei gehörenden Gemeinden. ..."
Zum Wahlausschuss gehören in unserer Pfarrei:
Der Wahlausschuss tagt erstmalig am 20.04.2023.
In den einzelnen Sitzungen der Gemeindeausschüsse haben diese die Mandatszahlen für ihr Gremium festgelegt. So werden für die Gemeindeausschüsse folgende Mandate vergeben:
Alle Wahlen sollen im Rahmen der Pfarrgremienwahl als ordentliche Wahl stattfinden.
Die Mandatszahl für den Pfarreirat wurde einstimmig mit 12 Personen beschlossen, wobei die 3 Gemeinden paritätisch mit je 4 Personen vertreten sind.
(Die Größe des Verwaltungsrates sopwie die Aufteilung der Mandate auf die jeweilige Gemeinde sind im KVVG klar festgelegt.)
Anhand verschiedener Kriterien muss in gewissen zeitlichen Abständen geprüft werden, ob sich die von den Pfarrgremien 2019 getroffene Entscheidung, sich als Gemeinde zu definieren, bewährt hat.
Nach Vorberatungen in den Gemeindeausschüssen hat der Pfarreirat in seiner Sitzung am 23.01.2023 entschieden:
Eine Überprüfung der Gemeindeausschüsse findet derzeit nicht statt.
Dies bedeutet, dass zur Pfarrei Hl. Edith Stein weiterhin die drei Gemeinden St. Jakobus, St. Laurentius und Herz Jesu gehören.