Wie setzen sich die Gremien in der Pfarrei Hl. Edith Stein zusammen?

Die Zusammensetzung der Gremien ist im Wesentlichen in der 'Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer' und im 'Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Speyer' (siehe unsere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen) geregelt.

Darüber hinaus gab es Entscheidungen, die der Pfarreirat und die einzelnen Gemeindeausschüsse für sich festlegten.

  • So hat der Pfarreirat beschlossen, dass jede der drei Gemeinden mit 4 zu wählenden Mitgliedern im Pfarreirat vertreten sein soll.
  • Die Gemeindeausschüsse haben ihre zu wählenden Mitglieder ebenfalls beschlossen:
    Gemeindeausschuss St. Jakobus: 7 Personen
    Gemeindeausschuss St. Laurentius: 7 Personen
    Gemeindeausschuss Herz Jesu: 6 Personen
  • Für den Verwaltungsrat liegt die Mitgliederzahl aus den einzelnen Gemeinden fest: 3 Personen je Gemeinde

Neben den zu wählenden Personen gibt es außerdem noch so genannte "geborene Mitglieder".